Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für lizenzierte Kartenwerke und -Daten
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von Jürgen Krausz (im Folgenden Urheber genannt) erbrachten Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit erbrachter Lieferung/Leistung bzw. der Bezahlung der Lizenzkosten durch den Kunden.
3. Jeder Überlassung von Kartenmaterial vom Urheber an den Kunden ist mit einer schriftlich formulierten Lizenzvereinbarung verbunden, die als Zusatzvereinbarung zu diesen Geschäftsbedingungen anzusehen ist. In den jeweils getroffenen Lizenzvereinbarungen werden die allgemeinen Inhalte dieser AGB der/den jeweiligen Nutzungsform/en des überlassenen Kartenmaterials entsprechend genauer dargelegt und können auch Teile dieser AGB außer Kraft setzen.
4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Urheber diese schriftlich anerkennt.
II. Überlassenes Kartenmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes urheberrechtlich geschütztes Bild- und Kartenmaterial (im Folgenden Material genannt), insbesondere auch für elektronische oder digital übermittelte Daten.
2. Das überlassene Material bleibt Eigentum des Urhebers.
3. Der Kunde darf das Material an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material als ordnungsgemäß zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur Nutzungsrechte zur vereinbarten Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3. Mit der Lieferung werden lediglich die in der Lizenz festgeschriebenen Nutzungsrechte übertragen.
4. Jede über die Lizenzvereinbarung hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist zusätzlich honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Urhebers. Das gilt insbesondere für: • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produkt-begleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
• die Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern oder Speichermedien aller Art in einer Form, die über die jeweilige Lizenzvereinbarung hinausgeht. • die Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet, anderen elektronischen Archiven oder anderen öffentlich zugänglichen elektronischen Medien, wenn keine dafür geeignete Lizenz erworben wurde. Eine andere Weitergabe an Dritte, im speziellen in Form der vom Urheber bereitgestellten offenen Arbeitsdateien, ist nicht gestattet und darf auch nicht unbeabsichtigt oder fahrlässig erfolgen.
5. Alle Nutzungslizenzen beinhalten das Recht, das Kartenmaterial zu eigenen Zwecken zu verändern und zu ergänzen. Das veränderte Material darf aber nur im Rahmen der erworbenen Nutzungslizenz verwendet und veröffentlicht werden. Aus eigenen Veränderungen entsteht kein neues Werk mit schöpferischer Eigenständigkeit, welches einen neuen urheberrechtlichen Schutz begründen würde. Eigene Ergänzungen unterliegen dem
Urheberrecht und sind vom lizenzierten Material unabhängig anzusehen. Durch die Anbringung von Ergänzungen entsteht aber ausdrücklich kein neues schöpferisches Gesamtwerk, auf welches Eigentumsansprüche gestellt werden können.
6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks „Karte: Jürgen Krausz/www.vectormap.at“.
IV. Lizenzkosten
1. Es gilt der im Einzelfall veranschlagte Rechnungsbetrag.
2. Die Lizenzkosten gelten nur für die Nutzung des Kartenmaterials zu den vereinbarten Zwecken gemäß Ziff. III 3. oder 2. AGB.
3. Die Lizenzkosten gemäß IV. 1. AGB sind auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das gelieferte Material nicht zur Veröffentlichung gelangt.
V. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (über die Lizenzvereinbarung hinausgehenden und ohne Zustimmung des Urhebers erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Kartenmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatz-Ansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer V. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VI. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz/Österreich.

